So wirst Du Mitglied im Club Europa...

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Freche Kids-Choreografie beim Bugatanzfest 2009

Werde ein/e Clubtänzer/in...

Wir sind offen für jeden, der Tanzen liebt und sich vielfältig ausdrücken möchte.

Bist Du wischen 6 und 13 Jahre alt bist? Hast Du Ehrgeiz, Durchhaltevermögen und einfach Bock, Teil einer großartigen Truppe zu werden? Melde Dich oder bitte Deine Eltern sich uns bei zu melden.

Unsere Leiterin Antje Mewes erreichst Du so:

E-Mail: antje.mewes@clubeuropa-schwerin.de
Tel.: 0172 32 63 208.

Wir freuen uns auf Dich!

PS Wenn Du schon älter bist und auch mitmachen möchtest.
Kein Problem! Sprich uns einfach an! Auch Du kannst Mitglied werden.

Engagiere Dich bei uns!

Du liebst, was wir tun und möchtest uns unterstützen?
Dann werde doch ehrenamtliches Mitlgied und hilf uns bei allen organisatorischen Dingen, die so anfallen oder spende etwas Geld für unsere Jugendarbeit.

Sprich uns einfach an über Antje Mewes:

E-Mail: antje.mewes@clubeuropa-schwerin.de
Tel.: 0172 32 63 208.

Wir freuen uns auf Dich!

Clowntanz beim Bugatanzfest 2009
Clowntanz beim Bugatanzfest 2009 im Schweriner Schlossgarten

Satzung

Der Verein führt den Namen „Club Europa Schwerin e. V.“. Er hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden, danach führt er den Zusatz „e. V.“.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, von Kunst, Kultur und Sport sowie primär die Kontaktpflege mit europäischen Jugendgruppen, um jungen Menschen im freien Erziehungsraum zwischen Elternhaus, Schule und Beruf Möglichkeiten zur Entfaltung von sozialem Bewusstsein und staatsbürgerlicher Verantwortung zu geben.

Mitglied des Vereins können in der Regel alle Personen werden, wenn sie die Satzung bejahen und die Aufnahme schriftlich beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bewerber werden Mitglied des Vereins, wenn sie die schriftliche Bestätigung des Vorstandes erhalten haben.
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Ausschluss kann vom Vorstand bei vereinsschädigendem Verhalten beschlossen werden.

Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, dem Stellvertreter/In, dem Beisitzer/In.
Der Verein wird im Sinne des § 26 BGB nach außen durch die/den Vorsitzende/n vertreten.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins mindestens einmal jährlich einberufen. Sie nimmt den Geschäfts- und Prüfungsbericht einmal jährlich entgegen und beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
Sie wählt auf 2 Jahre die/den Vorsitzende/n, die/den Stellvertreter/in, die/den Beisitzer.

Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder herbeigeführt werden können, werden protokolliert und vom Vorsitzenden unterschrieben.

Beschlussfassung ist auch im schriftlichen Umlaufverfahren zulässig. Der Beschluss muss einstimmig von sämtlichen Vereinsmitgliedern gefasst werden. Elektronische Form ist ausreichend.

Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein aus Geld- und Sachspenden
und sonstigen Zuwendungen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zuwendungen verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Das Gleiche gilt beim Ausscheiden eines einzelnen Mitglieds oder bei Auflösung des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind in dieser Eigenschaft ehrenamtlich tätig.

Der Club Europa Schwerin e. V. löst sich auf, wenn die Aufgaben nach § 2 nicht mehr erfüllt werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden gilt.

Beschlossen in der Versammlung in Rastow bei Schwerin am 06.08.2005
Geändert mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. Dezember 2009

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